Vermögensschutz
Unsere Spezialberatung „Schutz des Vermögens im Pflegefall“ verschafft insbesondere dem Personenkreis der zweiten Lebenshälfte die finanzielle Unabhängigkeit im Alter.
Tritt ein Pflegefall ein, geht bei vielen Menschen diese finanzielle Unab-hängigkeit verloren, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur in etwa ⅓ der hierbei anfallenden Kosten übernimmt.
In vielen Fällen ist keine bzw. keine ausreichende private Vorsorge für die Kosten im Pflegefall getroffen worden.
Die
verbleibenden, zum Teil erheblichen Kosten sind vom
Pflegebedürftigen sowie von seinen Angehörigen zu tragen; in den
meisten Fällen muss ergänzend Sozialhilfe beantragt
werden.
Ständige
Rechtsprechung des
Bundesgerichtshof (BGH):
„Wenn das Geld der pflegebedürftigen Eltern fürs Heim nicht reicht, gilt: Nicht mehr die Eltern müssen den Kindern Unterhalt zahlen,
sondern umgekehrt.“
Sie brauchen
jetzt nicht nur
Antworten,
Sie brauchen LÖSUNGEN !
SIE WISSEN:
Wir schützen durch strategische Überlegungen individuell und nach den persönlichen Erfordernissen des Einzelfalls Ihr Vermögen vor der finanziellen „Pflegefalle“.
Ihr Vermögen wird
hierdurch auch vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt und Ihre
Kinder vor der Unterhaltspflicht bewahrt.
Wir sind für Sie da!
Unser Leistungsspektrum:
Rufen Sie uns an unter : +49 251 20319580
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